Religion und Gleichberechtigung der Geschlechter

Das Symposion widmet sich der Frage nach dem Verhältnis zwischen dem Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter als Menschenrecht mit Anspruch auf universelle Geltung und religiös-kulturell begründeten Ungleichbehandlungen, für die das Menschenrecht der Religionsfreiheit geltend gemacht wird. Ziel ist es, die komplexen Wechselbeziehungen zwischen Recht, Religion und Brauchtum aufzuhellen, aber auch wissenschaftlich fundierte Grundsätze für die Lösung konkreter Konflikte zu erarbeiten.

Solche Konflikte sind zahlreich, stehen in europäischer Wahrnehmung überwiegend im Zusammenhang mit dem Islam (vom Kopftuch über die Burka und Befreiungen vom Schulunterricht bis hin zum „Ehrenmord“), beschränken sich aber nicht auf ihn. Eher scheint die Ungleichbehandlung der Geschlechter  zur Grundausstattung bedeutender Religionen zu gehören. Dieses Phänomen verweist auf die historische Gebundenheit religiöser Texte und Überlieferungen, deren sich eine historisch-kritische Theologie bewusst ist. Damit ist allerdings das Problem zwischen geschlechtsspezifischen Vorgaben in religiösen Texten und Überlieferungen einerseits und menschenrechtlich, naturrechtlich oder theologisch begründeten Diskriminierungsverboten andererseits nicht gelöst, sondern nur als Aufgabe nicht allein für die Rechtswissenschaft, sondern auch für die Theologie und Religionswissenschaft bezeichnet. Das Symposion ist deshalb interdisziplinär und religionsübergreifend angelegt und wird neben den drei monotheistischen Religionen auch hinduistische Auffassungen einbeziehen.

Während theologische, religionswissenschaftliche und auch rechtswissenschaftliche Arbeiten zu einzelnen Religionen bzw. einzelnen Aspekten des  Themas vorliegen, ist eine Verbindung dieser Perspektiven, wie sie das Symposion anstrebt, neu.
 

25. April 2012
Pressemitteilung
Die Wechsel­beziehungen von Religions­freiheit und Gleich­berechtigung der Geschlechter stehen im Mittel­punkt eines inter­nationalen Sym­po­siums am 4. und 5. Mai am Internationalen Wissenschaftsforum.

 

 

Kontakt:
Prof. Ute Mager
Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
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E-Mail : ute.mager@jurs.uni-heidelberg.de
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Letzte Änderung: 11.07.2012
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